So leicht kann Arbeitnehmern in Deutschland nicht gekündigt werden, aber wenn Diebstahl, Betrug, Drogen oder Bestechung im Spiel sind, haben Sie keine guten Karten – trotz Kündigungsschutzgesetz. Die folgenden Fehltritte sollten Sie sich besser nicht erlauben.
Das Kündigungsschutzgesetz bewahrt Arbeitnehmer in Deutschland in der Regel vor der Willkür ihrer Chefs. Ein filmreifes „Sie sind gefeuert“ funktioniert hierzulande nicht. Schon gar nicht mündlich und ohne handfesten Kündigungsgrund. Doch die zehn folgenden Fehltritte muss sich kein Chef bieten lassen. „Vor allem wenn der Arbeitgeber bereits eine gleiche Pflichtverletzung abgemahnt und bei wiederholtem Fehlverhalten die Kündigung angedroht hat, muss der Angestellte unter Umständen mit seiner fristlosen Entlassung rechnen“, sagt Katharina Schumann, Rechtsanwältin bei der Kanzlei Brodski & Lehner in München. „Es gibt jedoch auch Pflichtverstöße, die die Vertrauensbasis irreparabel schädigen, so dass dem Arbeitnehmer nach Abwägung der Umstände im Einzelfall auch ohne vorherige Abmahnung gekündigt werden kann.“
1. Diebstahl
Oft ist Arbeitnehmern gar nicht bewusst, wie selbstverständlich sie Firmeneigentum für private Zwecke entfremden. Da wäre private Post, die mit Umschlag und Briefmarke aus dem Büro verschickt wird. Oder Kugelschreiber und Notizblock, die irgendwann in der eigenen Handtasche landen. Aber auch das Kopieren von Unternehmensdaten zum Beispiel auf CD oder USB-Stick gilt als vorsätzlicher Diebstahl, der unter Umständen eine fristlose Kündigung rechtfertigt.
2. Mobbing
„Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es auch wieder heraus.“ Wer also meint, schlecht über Kollegen reden zu müssen, sie vor Vorgesetzten zu diffamieren und ihnen die Arbeitszeit so schwer wie möglich zu machen, muss sich nicht wundern, wenn er dafür die Quittung in Form der Kündigung bekommt.
3. Alkohol und Drogen
Wenn durch Arbeitsvertrag oder Betriebsvereinbarung Alkohol am Arbeitsplatz ausdrücklich verboten ist, muss selbst an Geburtstagen mit Sprudelwasser angestoßen werden. Alkoholismus gilt aber in erster Linie als Krankheit und ist nicht unbedingt ein Kündigungsgrund. Es sei denn, der Betroffene verweigert eine Therapie. Auch bei Drogenbesitz oder –konsum am Arbeitsplatz kann der Arbeitgeber hart durchgreifen und den Mitarbeiter vor die Tür setzen.
4. Spesenbetrug
Das Essen während der Geschäftsreise war im Hotelpreis inbegriffen oder wurde vom Kunden bezahlt? Dann darf auf die Spesenabrechnung auch keine Verpflegungspauschale gesetzt werden. Falschangaben können hier je nach Umfang zur Kündigung führen.
5. Beleidigungen
Egal wie wütend Sie sind, hüten Sie Ihre Zunge! Vorgesetzte oder Kollegen mit beleidigenden Schimpfworten zu versehen, kann eine verhaltensbedingte Kündigung nach sich ziehen, selbst wenn Sie sich dabei in einer anderen Sprache austoben. Bei ausländerfeindlichen, rassistischen oder rechtsradikalen Äußerungen ist im Einzelfall ebenfalls eine fristlose Kündigung gerechtfertigt.
6. Krank feiern
Ihr Chef kann Sie fristlos entlassen, wenn Sie erst Ihren fehlenden Arbeitswillen kundtun, sich dann aber arbeitsunfähig melden, ohne tatsächlich krank zu sein – zum Beispiel, um einer unangenehmen Arbeit zu entgehen oder um Urlaub zu erzwingen. Das Vortauschen von Arbeitsunfähigkeit rechtfertigt eine außerordentlich fristlose Kündigung.
7. Sexuelle Belästigung
Ein anzüglicher Spruch, die Hand am falschen Körperteil und es liegt ein Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und unter Umständen sogar eine Straftat vor. Die Folgen reichen von Abmahnung über Versetzung bis hin zur Kündigung.
8. Druckkündigung
Wenn mehrere Mitarbeiter unter Androhung von Eigenkündigungen die Kündigung eines Kollegen verlangen bzw. Kunden des Arbeitgebers unter Abbruch der Geschäftsbeziehung die Kündigung eines Mitarbeiters verlangen, weil die Zusammenarbeit mit diesem aus triftigen Gründen nicht mehr zumutbar ist, kann der Arbeitgeber gezwungen sein, dieser Druckkündigung nachzukommen.
9. Unerlaubte Nebentätigkeit
Laut der meisten Arbeitsverträge bedürfen Nebentätigkeiten der Zustimmung des Arbeitgebers. Nicht ohne Grund: Wer sich die Nacht als Barkeeper um die Ohren schlägt, wird am kommenden Tag dem Unternehmen kaum seine volle Arbeitskraft zur Verfügung stellen können. Zudem drohen arbeitszeitrechtliche Probleme. Wird die Pflichterfüllung des Hauptjobs durch einen unerlaubten Nebenjob beeinträchtigt, kann das unter Umständen die Kündigung bedeuten.
10. Bestechung und Geschenke
Kleine Geschenke erhalten bekanntlich die Freundschaft, größere sollte man zumindest im Job besser nicht annehmen. Als Richtlinie gilt in der Regel ein Wert von 35 Euro. Aber viele Unternehmen haben dazu bereits konkrete Compliance-Regeln erstellt. Hält sich der Mitarbeiter nicht daran, verstößt er gegen berechtigte Weisungen des Unternehmens. Das kann die Abmahnung oder gar die Kündigung zur Folge haben.
Mit freundlicher Unterstützung der Anwaltskanzlei Brodski & Lehner, www.brodski-lehner.de, Leopoldstraße 50, 80802 München
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